Inhalt: Sportschifffahrt
Allgemeines zur Sportschifffahrt
Amtliches Kennzeichen für Kleinfahrzeuge
Ansprechpartner / Antrag
Kosten/Unterlagen
Verzeichnis der Sportboothäfen
Allgemeines
Neben der Bedeutung als Verkehrsweg der Binnenschifffahrt haben die Bundeswasserstraßen noch weitere Funktionen wie Hochwasserabfuhr, Trinkwasserversorgung, Abwasserentsorgung, Bewässerung, elektrische Energiegewinnung, Fischerei, ökologische Biotopfunktionen und auch einen hohen Erholungs- und Freizeitwert für den Menschen.
Die Küstenreviere wurden schon immer vom Wassertourismus genutzt. An Nord- und Ostsee - Deutschland hat eine Küstenlänge von 2.500 km - gehören Sportboote und Marinas zum Alltag. Fahrtensegeln als touristische Freizeitaktivität hat hier seinen Ursprung mit langer Tradition. Der Reiz von Abenteuer und Seefahrt ist überall zu spüren.
Die für Sportboote schiffbaren und miteinander vernetzten Binnengewässer - Bundes- und Landeswasserstraßen zusammen - haben eine Länge von ca. 10.000 km, so dass Deutschland zu den interessanten Wassersportrevieren in Europa zählt. Über Wasserwege bestehen Verbindungen zu anderen europäischen Revieren einschließlich Nord- und Ostsee sowie Mittelmeer und Schwarzes Meer.
Vom Bundesverband Wassersportwirtschaft e. V. wird die Zahl der Sportboote in Deutschland auf 370.000 geschätzt, davon rund 250.000 Boote bis 7,50 m Länge. Die Zahl der Wassersportler wird angegeben mit 4,8 Mio. Personen, davon 1 Mio. Segler und 1,2 Mio. Motorbootfahrer. Diese Zahlen belegen, dass der Wassersport in Deutschland ein Breitensport ist.
Gemäß § 5 Bundeswasserstraßengesetz ist das Befahren der Bundeswasserstraßen mit Wasserfahrzeugen im Rahmen der Vorschriften des Schifffahrtsrechts einschließlich des Schifffahrtsabgabenrechts erlaubt. Hierbei sind insbesondere die Verkehrsvorschriften der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung zu beachten, wobei für den Rhein, die Mosel und die Donau besondere Verkehrsvorschriften gelten. Das Wasserskifahren und das Wassermotorradfahren ist nur auf besonders ausgewiesenen Strecken erlaubt. Die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung sowie weitere nützliche Informationen rund um die Sportschifffahrt können im Elektronischen Wasserstraßen-Informationsservice abgerufen werden.
Kennzeichnung von Sportbooten
Für das Befahren der Binnenschifffahrtsstraßen müssen bestimmte Sportboote nach der "Verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen" ein Kennzeichen führen. Bei Kleinfahrzeugen handelt es sich um Wasserfahrzeuge, deren Schiffskörper ohne Ruder und Bugspriet eine Höchstlänge von 20 m aufweisen.
Ausgenommen von dieser Kennzeichnungspflicht sind so genannte Kleinstfahrzeuge, die mit Muskelkraft fortbewegt werden können wie Ruderboote, Beiboote, Kanus und Kajaks, Segelboote ohne Motor mit einer Länge bis zu 5,50 m, Motorboote mit nicht mehr als 2,21 kW (3 PS) Antriebsleistung, Fahrzeuge, die nach anderen Vorschriften nicht als Kleinfahrzeuge gelten (z. B. Fahrgastschiffe für mehr als 12 Personen, Fähren) Fahrzeuge der Behörden und der Wasserrettung mit "dienstlicher" Kennzeichnung.
Die amtlichen Kennzeichen werden von den Wasser- und Schifffahrtsämtern ausgegeben. Die Kennzeichen bestehen - ähnlich einem Autokennzeichen - aus einem oder mehreren Buchstaben, die das ausstellende Wasser- und Schifffahrtsamt erkennen lassen, und aus Buchstaben und Ziffern, die mit Bindestrich geschlossen sind (z. B. MI-Y 999). Daneben werden amtlich anerkannte Kennzeichen z. B. durch den Deutschen Motoryachtverband e. V., Deutschen Segler-Verband e.V. und den Allgemeinen Deutschen Automobilclub e. V. erteilt. Über das zugeteilte Kennzeichen wird ein Ausweis ausgestellt, der an Bord mitzuführen ist. Außerdem ist das Kennzeichen in mindestens 10 cm hohen Buchstaben und Ziffern dauerhaft in heller Farbe auf dunklem Grund oder dunkler Farbe auf hellem Grund außen an beiden Bug- oder Heckseiten oder am Spiegelheck des Kleinfahrzeugs anzubringen.
Ansprechpartner:
Für weitere Auskünfte zur Kennzeichnungspflicht und zur Antragstellung steht das Schifffahrtsbüro unter der Telefon-Nr. (05 71) 64 58 - 13 61 oder per E-Mail schifffahrt.wsa-minden@wsv.bund.de zur Verfügung.
Der Antrag (
85 KB) auf Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens kann per Post übersandt oder direkt zu den Öffnungszeiten im Schifffahrtsbüro abgegeben werden.
Erreichbarkeit:
Montag bis Donnerstag 08:30 – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 15:00 Uhr
Freitag 08:30 – 12:30 Uhr
Kosten:
- Zuteilung des amtlichen Kennzeichens: 18,00 Euro
- Änderung der Eigentumsverhältnisse: 15,00 Euro
- Alle übrigen Änderungen: 10,00 Euro
- Ersatzausfertigung des Ausweises: 13,00 Euro
Einzureichen sind:
- der Antrag auf Erteilung eines amtlichen Kennzeichens,
- eine Kopie des gültigen Personalausweises (beide Seiten) oder Reisepasses,
- Eigentumsnachweis in Kopie (Kaufvertrag / Rechnung) vom Boot und vom Motor,
- eine Ablichtung des Einzahlungsbeleges oder Online Ausdruck über die gezahlte Gebühr,
- die Kopie einer Konformitätserklärung (CE-Kennzeichnung) für Boote ab Baujahr 15. Juni 1998. Bei Jet-Skis ab 01. Januar 2006.
- bisheriger Original-Bootsausweis (bei Änderung oder Ummeldung).
Bei Eigenbauten sind vorzulegen: Fotos, ein Bauplan und ggf. ein Abnahmeprotokoll von einem zugelassenen Sachverständigen.
Hinweise zur Konformitätserklärung
Seit der Umsetzung der Sportboot-Richtlinie 94/25/EG; § 3 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über das Inverkehrbringen von Sportbooten, benötigen wir für jedes neu anzumeldende Boot, das nach dem 15. Juni 1998 erstmals auf den Markt der Europäischen Gemeinschaft oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht worden ist, eine Konformitätserklärung. Diese Konformitätserklärung ist eine Bescheinigung des Herstellers, dass das Boot nach den europäischen Richtlinien gebaut wurde. Zum Nachweis ist am Boot ein sogenanntes "CE-Zeichen" angebracht. Diese Bescheinigung gibt es für jedes gebaute Boot ab 15. Juni 1998 und wird vom Händler beim Verkauf mit an Sie ausgegeben. Oftmals befindet sich diese Konformitätserklärung im Handbuch oder der Bedienungsanleitung des Bootes. Sollte dies nicht der Fall sein, kann diese Erklärung beim Hersteller des Bootes nachgefordert werden.
Bei Jet-Skis wird die Konformitätserklärung ab 01. Januar 2006 gefordert. Dass heißt, dass für alle Jet-Skis, die nach dem 01. Januar 2006 gebaut wurden, eine solche Konformitätserklärung vorzulegen ist.
Eine Neuanmeldung ohne eine Konformitätserklärung ist nicht mehr möglich.
Hinweise für den Verkauf oder einer Abmeldung
Geben Sie den Ausweis nicht dem neuen Besitzer mit! Der neue Besitzer kann das Kleinfahrzeug beim WSA Minden unter dem gleichen Kennzeichen wieder anmelden, wenn dem WSA der Original Ausweis vorliegt.
Die Abmeldung eines Kleinfahrzeuges ist gebührenfrei. Auf besonderen Wunsch können Sie auch eine Abmeldebestätigung erhalten. Hinweis: So lange das Fahrzeug nicht ab- oder umgemeldet ist, bleiben Sie im Central- Computer als Eigentümer gespeichert.
Ein Wassermotorrad darf auf Binnen- und Seeschifffahrtsstraßen nur geführt werden, wenn es mit einem amtlichen Kennzeichen versehen ist.
Für das Führen von Wassersportfahrzeugen auf Bundeswasserstraßen mit einer Maschinenleistung von mehr als 3,68 kW (5 PS) wird außerdem ein Befähigungsnachweis benötigt. Auf Binnenschifffahrtsstraßen, wie Mittellandkanal und Weser, ist dies für Sportfahrzeuge von weniger als 15 m Länge der Sportbootführerschein-Binnen, für Sportfahrzeuge von 15 - 25 m Länge das Sportschifferzeugnis. Weitere Informationen zu den "Amtlichen Scheinen" zum Führen von Wassersportfahrzeugen, auch auf Seeschifffahrtsstraßen, enthält der elektronische Wasserstraßen-Informationsservice "ELWIS".
Auskünfte beim WSA Minden erteilt das Schifffahrtsbüro unter der Telefon-Nr. (05 71) 64 58 - 13 60 oder E-Mail-Adresse wsa-minden@wsv.bund.de.
Für motorisierte Sportboote bestehen im Zuständigkeitsbereich des WSA Minden verschiedene Sportboothäfen, die nachfolgend aufgeführt sind. In den Liegestellen entlang des Mittellandkanals sind für Kleinfahrzeuge darüber hinaus besondere Liegebereiche durch Schifffahrtszeichen ausgewiesen. Nach § 15.10 Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung ist hier jedoch nur ein kurzzeitiges Stillliegen bis zu drei Tagen gestattet.
Verzeichnis der Sportboothäfen im Zuständigkeitsbereich des WSA Minden:
| km-Station | Seite | Ort | Betreiber | Telefon |
|---|---|---|---|---|
| Mittellandkanal | ||||
| 12,800 | Südseite | Recke-Steinbeck | Yachthafen GmbH & Co. KG | 05453/981022 |
| 62,100 | Nordseite | Bad Essen | Motor-Yacht-Club Mittelland e.V. Bad Essen im ADAC | 05472/98081 |
| 70,700 | Südseite | Getmold | Wassersportverein Pr. Oldendorf | 0571/61856 oder 05775/434 |
| 80,300 | Südseite | Lübbecke | Motor-Yacht-Club Lübbecke e.V. | 05741/5366 |
| 97,020 | Nordseite | Minden-Hahlen | Mindener-Yacht-Club e. V. | 0571/61493 |
| Stichkanal Osnabrück | ||||
| 5,730 | Ostseite | Wallenhorst | Osnabrücker Motor-Yacht-Club e.V. | 05407/4839 |
| 5,940 | Ostseite | Wallenhorst | Motorboot-Club-Nautico/td> | 05407/4340 |
| Weser | ||||
| 166,400 | links | Rinteln, Doktorsee | Motor-Yachtclub Rinteln e.V. Motor- und Segelclub Bielefeld e.V. Motorboot-Club Wolfsburg e.V. |
05751/3393 0171/1207044 0171/3426213 oder 05221/15630 |
| 173,100 | links | Veltheim | Wassersport-Club Riedberg e.V. | 0175/5201784 oder 05733/3719 |
| 175,590 | links | Kalletal | Westf. Motor-Yacht-Club e.V., Dortmund | 05755/222 |
| 177,600 | rechts | Erder | Weser-Yacht-Club Erder e.V. | 05706/2306 |
| 204,600 | links | Minden | Motorboot-Club Minden e.V. | 0172/4208385 |
| 213,600 | rechts | Lahde | Motor-Yacht-Club Lahde e.V. | 0172/5126909 |