Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes


Wasser- und Schifffahrtsamt Minden

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Inhalt: Sportschifffahrt

Allgemeines zur Sportschifffahrt
Amtliches Kennzeichen für Kleinfahrzeuge
Ansprechpartner / Antrag
Kosten/Unterlagen
Verzeichnis der Sportboothäfen

 

Allgemeines
Neben der Bedeutung als Verkehrsweg der Binnenschifffahrt haben die Bundeswasserstraßen noch weitere Funktionen wie Hochwasserabfuhr, Trinkwasserversorgung, Abwasserentsorgung, Bewässerung, elektrische Energiegewinnung, Fischerei, ökologische Biotopfunktionen und auch einen hohen Erholungs- und Freizeitwert für den Menschen.

Die Küstenreviere wurden schon immer vom Wassertourismus genutzt. An Nord- und Ostsee - Deutschland hat eine Küstenlänge von 2.500 km - gehören Sportboote und Marinas zum Alltag. Fahrtensegeln als touristische Freizeitaktivität hat hier seinen Ursprung mit langer Tradition. Der Reiz von Abenteuer und Seefahrt ist überall zu spüren.

Die für Sportboote schiffbaren und miteinander vernetzten Binnengewässer - Bundes- und Landeswasserstraßen zusammen - haben eine Länge von ca. 10.000 km, so dass Deutschland zu den interessanten Wassersportrevieren in Europa zählt. Über Wasserwege bestehen Verbindungen zu anderen europäischen Revieren einschließlich Nord- und Ostsee sowie Mittelmeer und Schwarzes Meer.

Vom Bundesverband Wassersportwirtschaft e. V. wird die Zahl der Sportboote in Deutschland auf 370.000 geschätzt, davon rund 250.000 Boote bis 7,50 m Länge. Die Zahl der Wassersportler wird angegeben mit 4,8 Mio. Personen, davon 1 Mio. Segler und 1,2 Mio. Motorbootfahrer. Diese Zahlen belegen, dass der Wassersport in Deutschland ein Breitensport ist.

Gemäß § 5 Bundeswasserstraßengesetz ist das Befahren der Bundeswasserstraßen mit Wasserfahrzeugen im Rahmen der Vorschriften des Schifffahrtsrechts einschließlich des Schifffahrtsabgabenrechts erlaubt. Hierbei sind insbesondere die Verkehrsvorschriften der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung zu beachten, wobei für den Rhein, die Mosel und die Donau besondere Verkehrsvorschriften gelten. Das Wasserskifahren und das Wassermotorradfahren ist nur auf besonders ausgewiesenen Strecken erlaubt. Die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung sowie weitere nützliche Informationen rund um die Sportschifffahrt können beim Elektronischen Wasserstraßen-Informationssystem (www.elwis.de) abgerufen werden.

Sportboothafen
Kennzeichnung von Sportbooten
Für das Befahren der Binnenschifffahrtsstraßen müssen bestimmte Sportboote nach der "Verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen" ein Kennzeichen führen. Bei Kleinfahrzeugen handelt es sich um Wasserfahrzeuge, deren Schiffskörper ohne Ruder und Bugspriet eine Höchstlänge von 20 m aufweisen.

Ausgenommen von dieser Kennzeichnungspflicht sind so genannte Kleinstfahrzeuge, die mit Muskelkraft fortbewegt werden können wie Ruderboote, Beiboote, Kanus und Kajaks, Segelboote ohne Motor mit einer Länge bis zu 5,50 m, Motorboote mit nicht mehr als 2,21 kW (3 PS) Antriebsleistung, Fahrzeuge, die nach anderen Vorschriften nicht als Kleinfahrzeuge gelten (z. B. Fahrgastschiffe für mehr als 12 Personen, Fähren) Fahrzeuge der Behörden und der Wasserrettung mit "dienstlicher" Kennzeichnung.

Die amtlichen Kennzeichen werden von den Wasser- und Schifffahrtsämtern ausgegeben. Die Kennzeichen bestehen - ähnlich einem Autokennzeichen - aus einem oder mehreren Buchstaben, die das ausstellende Wasser- und Schifffahrtsamt erkennen lassen, und aus Buchstaben und Ziffern, die mit Bindestrich geschlossen sind (z. B. MI-Y 999). Daneben werden amtlich anerkannte Kennzeichen z. B. durch den Deutschen Motoryachtverband e. V., Deutschen Segler-Verband e.V. und den Allgemeinen Deutschen Automobilclub e. V. erteilt. Über das zugeteilte Kennzeichen wird ein Ausweis ausgestellt, der an Bord mitzuführen ist. Außerdem ist das Kennzeichen in mindestens 10 cm hohen Buchstaben und Ziffern dauerhaft in heller Farbe auf dunklem Grund oder dunkler Farbe auf hellem Grund außen an beiden Bug- oder Heckseiten oder am Spiegelheck des Kleinfahrzeugs anzubringen.

 
Ansprechpartner:
Für weitere Auskünfte zur Kennzeichnungspflicht und zur Antragstellung steht das Schifffahrtsbüro unter der Telefon-Nr. (05 71) 64 58 - 13 61 oder per E-Mail schifffahrt.wsa-minden@wsv.bund.de zur Verfügung.

Hier erhalten Sie einen Antrag ( 85 KB) auf Erteilung eines Kennzeichens.

 
Kosten:

Einzureichen sind:

Bei Eigenbauten sind vorzulegen: Fotos, ein Bauplan und ggf. ein Abnahmeprotokoll von einem zugelassenen Sachverständigen.

Ein Wassermotorrad darf auf Binnen- und Seeschifffahrtsstraßen nur geführt werden, wenn es mit einem amtlichen Kennzeichen versehen ist.

Für das Führen von Wassersportfahrzeugen auf Bundeswasserstraßen mit einer Maschinenleistung von mehr als 3,68 kW (5 PS) wird außerdem ein Befähigungsnachweis benötigt. Auf Binnenschifffahrtsstraßen, wie Mittellandkanal und Weser, ist dies für Sportfahrzeuge von weniger als 15 m Länge der Sportbootführerschein-Binnen, für Sportfahrzeuge von 15 - 25 m Länge das Sportschifferzeugnis. Weitere Informationen zu den "Amtlichen Scheinen" zum Führen von Wassersportfahrzeugen, auch auf Seeschifffahrtsstraßen, enthält das elektronische Wasserstraßen-Informationssystem "ELWIS" unter www.elwis.de.

Auskünfte beim WSA Minden erteilt das Schifffahrtsbüro unter der Telefon-Nr. (05 71) 64 58 - 13 60 oder E-Mail-Adresse wsa-minden@wsv.bund.de.

 Für motorisierte Sportboote bestehen im  Zuständigkeitsbereich des WSA Minden verschiedene Sportboothäfen, die nachfolgend aufgeführt sind. In den Liegestellen entlang des Mittellandkanals sind für Kleinfahrzeuge darüber hinaus besondere Liegebereiche durch Schifffahrtszeichen ausgewiesen. Nach § 15.10 Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung ist hier jedoch nur ein kurzzeitiges Stillliegen bis zu drei Tagen gestattet.

 
Verzeichnis der Sportboothäfen im Zuständigkeitsbereich des WSA Minden:

km-Station Seite Ort Betreiber Telefon
Mittellandkanal
12,800 Südseite Recke-Steinbeck Yachthafen GmbH & Co. KG 05453/981022
62,100 Nordseite Bad Essen Motor-Yacht-Club Mittelland e.V. Bad Essen im ADAC 05472/98081
70,700 Südseite Getmold Wassersportverein Pr. Oldendorf 0571/61856
oder
05775/434
80,300 Südseite Lübbecke Motor-Yacht-Club Lübbecke e.V. 05741/5366
97,020 Nordseite Minden-Hahlen Mindener-Yacht-Club e. V. 0571/61493
Stichkanal Osnabrück
5,730 Ostseite Wallenhorst Osnabrücker Motor-Yacht-Club e.V. 05407/4839
5,940 Ostseite Wallenhorst Motorboot-Club-Nautico/td> 05407/4340
Weser
166,400 links Rinteln, Doktorsee Motor-Yachtclub Rinteln e.V.
Motor- und Segelclub Bielefeld e.V.
Motorboot-Club Wolfsburg e.V.
05751/3393
0171/1207044
0171/3426213
oder
05221/15630
173,100 links Veltheim Wassersport-Club Riedberg e.V. 0175/5201784
oder
05733/3719
175,590 links Kalletal Westf. Motor-Yacht-Club e.V., Dortmund 05755/222
177,600 rechts Erder Weser-Yacht-Club Erder e.V. 05706/2306
204,600 links Minden Motorboot-Club Minden e.V. 0571/22225
213,600 rechts Lahde Motor-Yacht-Club Lahde e.V. 0172/5126909