Inhalt: Wassermotorradstrecken
Das Befahren von Wasserstraßen mit so genannten Wassermotorrädern ist geregelt in der "Verordnung über das Fahren mit Wassermotorrädern auf den Binnenschifffahrtsstraßen (Wassermotorräder-Verordnung)" vom 31. Mai 1995.
Wassermotorräder sind nach dieser Verordnung Kleinfahrzeuge, die als Personal Water Craft wie "Wasserbob", "Wasserscooter", "Jetbike" oder "Jetski" bezeichnet werden und sonstige gleichartige Fahrzeuge.
Für das Fahren mit Wassermotorrädern gelten außerdem
- die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung bzw. die Schifffahrtspolizeiverordnungen des Rheins, der Mosel oder der Donau
- die Sportbootführerscheinverordnung-Binnen und
- die Verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenwasserstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen in ihrer jeweils geltenden Fassung.
Auf Binnenwasserstraßen darf das Wassermotorrad fahren nur betrieben werden auf den durch das Tafelzeichen E.22 Anlage 7 BinSchStrO frei gegebenen Strecken.

Im Bereich des WSA Minden sind die folgenden Wasserflächen der Weser für den Betrieb von Wassermotorrädern zugelassen:
| Weser-km | Lage |
| 166,000 - 166,500 | Raum Rinteln |
| 192,700 - 194,000 | Raum Bad Oeynhausen / Rehme |
Das Führen von Wassermotorrädern ist außerhalb dieser frei gegebenen Wasserflächen verboten. Das gilt nicht für Fahrten zum Erreichen der nächstgelegenen frei gegebenen Wasserfläche und für Touren- oder Wanderfahrten. Hierbei ist jedoch ein klar erkennbarer Geradeauskurs einzuhalten.
Auf den durch Tafelzeichen E.22 frei gegebenen Flächen dürfen Fahrzeugführer durch ihre Fahrweise keinen anderen gefährden, die übrige Schifffahrt nicht behindern und andere Fahrzeuge, die Ufer- und Regelungsbauwerke, schwimmende oder feste Anlagen, Schifffahrtszeichen und Ufervegetation nicht beschädigen. Bei der Vorbeifahrt ist ein Sicherheitsabstand von mindestens 10 m zu Schiffen und Anlagen einzuhalten.
Das Führen von Wassermotorrädern ist außerdem nur erlaubt:
- in der Zeit von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr, jedoch nicht vor Sonnenaufgang und nach Sonnenuntergang und nur bei Wetter mit einer Sicht von mehr als 1.000 Metern.
- wenn durch technische Einrichtungen sicher gestellt ist, dass sich im Fall des Überbordgehens des Fahrzeugführers der Motor automatisch abschaltet oder automatisch auf die kleinste Fahrstufe zurückschaltet und dann das Wassermotorrad eine Kreisbahn einschlägt.
- wenn der Fahrzeugführer und die Begleitperson Schwimmhilfen tragen, die mindestens den Anforderungen nach DIN EN 393 entsprechen oder in anderer Weise einen Auftrieb von mindestens 50 Newton gewährleisten.