Inhalt: Gewässerkunde und Wasserbewirtschaftung
Bei der Lösung der vielfältigen wasserwirtschaftlichen und wasserbaulichen Probleme ist die Kenntnis einer Reihe gewässerkundlicher Grunddaten unbedingte Voraussetzung. Aufgabe der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung im Bereich der Gewässerkunde und Wasserbewirtschaftung ist daher die Beschaffung von Daten über die Gewässer und ihre Wasserführung, soweit diese für die Schifffahrt Bedeutung haben oder für Bau-, Betriebs- und Unterhaltungsbelange der Wasserstraßen benötigt werden. Folgende Daten werden erhoben:
- Beobachtung des morphologischen Zustandes des Gewässers
- Gewässerquerschnitte, Form und Beschaffenheit der Gewässersohle
- Geschiebebewegungen
- Fixierung von Wasserspiegellagen und Hochwassermeldedienst
- Gefälle, Abflussprofile
- Wasserstände, Fließgeschwindigkeiten, Abflussmengen
- hydro- und meteorologische Daten
- Windverhältnisse
- Windstärken, Windrichtungen
- Wasserstandsänderungen infolge Windstau
Nicht wenige Aufgaben der Gewässerkunde lassen sich bereits mit alleiniger Kenntnis des
Wasserstandes lösen. Seinen Messungen wurde daher seit jeher ein besonderes
Augenmerk gewidmet. Die Wasserstände bilden u. a. die Grundlage für die
Abflussermittlung. So bestehen verbindliche Richtlinien für die Messung sowie für
die Auswahl, Errichtung und den Betrieb der Messstellen. Als Messeinrichtungen
stehen Pegel verschiedener Bauart zur Verfügung. Die Wasserstände können
dabei durch regelmäßige Einzelablesungen (Lattenpegel) oder durch
kontinuierliche Registrierungen (ergänzende Einrichtungen zum Lattenpegel)
erfasst werden.
Der Wasserstand (W) gibt die Höhenlage des Wasserspiegels in cm über einem festen Bezugshorizont (Pegelnull) zu einem bestimmten Zeitpunkt an. Der Wasserstand ist damit nicht zu verwechseln mit der Wassertiefe des Gewässers bzw. mit der der Schifffahrt garantierten Fahrrinnentiefe eines bestimmten Wasserstraßenabschnitts. So bestimmt sich z. B. die Fahrrinnentiefe der Oberweser zwischen der Werremündung und Minden wie folgt:
Wasserstand am Pegel Porta minus 31 cm.
DieWasserstände und Abflüsse
- dienen der Schifffahrt zur Ermittlung der Fahrrinnentiefe eines bestimmten Wasserstraßenabschnitts,
- sind Grundlage für wasserwirtschaftliche Melde- und Warndienste (z. B. Hochwassermeldedienst),
- dienen der allgemeinen Information der Öffentlichkeit über die aktuelle Situation in den Gewässern,
- werden für wasserbauliche Maßnahmen (z. B. Baggerungen, Beseitigung von Hindernissen in der Schifffahrtsrinne) benötigt,
- dienen zur Steuerung wasserwirtschaftlicher Systeme im Rahmen von
- Bewirtschaftung
- Hochwasserschutz
- Verkehrswasserwirtschaft
- Entwässerung, Abwasserentsorgung
- werden zur Beweissicherung benötigt,
- sind Grundlage für Betrachtungen der Gewässerbeschaffenheit.
Das Wasser- und Schifffahrtsamt Minden betreibt und unterhält im eigenen Zuständigkeitsbereich an der Weser drei gewässerkundliche Pegel:
- Pegel Rinteln
- Pegel Vlotho
- Pegel Porta
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Zur Lösung vieler wasserwirtschaftlicher Aufgaben sind außerdem Kenntnisse über das Abflussgeschehen erforderlich. Eine wichtige Grundlage hierfür sind Abflussmessungen. Sie erfolgen im allgemeinen in ausgewählten Gewässerquerschnitten in Verbindung mit Messungen des Wasserstandes am Pegel. Der Abfluss (Q in m³/s) ist das Wasservolumen, das einen bestimmten Querschnitt pro Zeiteinheit durchfließt. Die gebräuchlichsten Verfahren zur Abflussmessung in Fließgewässern sind Messungen mit Messflügeln oder Ultraschallmessgeräten.
Am Mittellandkanal und an den Stichkanälen betreibt das Wasser- und Schifffahrtsamt Minden entlang der Kanalstrecken und an den Schleusen darüber hinaus eine Reihe so genannter Betriebspegel. In diesen künstlichen Wasserstraßen darf der Wasserspiegel zur Einhaltung der Fahrrinnentiefe und der Brückendurchfahrtshöhe nur in einem gewissen Rahmen schwanken. Über die Betriebspegel wird überwacht, dass die festgelegten oberen und unteren Betriebswasserstände der einzelnen Kanalhaltungen nicht über- bzw. unterschritten werden. Je nach Bedarf wird dann zusätzliches Wasser durch den Betrieb von Pumpwerken aus kreuzenden Gewässern (z. B. der Weser) in den Kanal hineingepumpt bzw. Wasser über Entlastungsanlagen an kreuzende Gewässer abgegeben. Die Betriebspegel werden von der Betriebszentrale Minden überwacht und die Pumpwerke und Entlastungsanlagen fernbedient.
Die Aufgaben der Gewässerkunde und Wasserbewirtschaftung werden im Sachbereich 3 des Wasser- und Schifffahrtsamtes Minden unter Mitwirkung des Außenbereiches wahrgenommen. Weiterhin ist für die Weser, Werra, Fulda, Aller und Leine ein gemeinsamer Hochwasserdienst der niedersächsischen Wasserwirtschaftsverwaltung (Bezirksregierung Hannover) und der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (Wasser- und Schifffahrtsdirektion Mitte) eingerichtet. Der "Überregionale Hochwassermeldedienst" tritt bei Überschreitung bestimmter Wasserstände in Hannover im Meldezentrum der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Mitte zusammen . Aufgabe dieses Wasserstandsmelde- und Vorhersagedienstes ist es, die Betroffenen, insbesondere die Bevölkerung in den hochwassergefährdeten Gebieten und die Schifffahrt, rechtzeitig zu informieren.
Für die Gewässergüte und Gewässerreinhaltung sowie Aufgaben des Hochwasserschutzes ist die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung nicht zuständig. Diese Aufgaben obliegen den Wasserwirtschaftsverwaltungen der Bundesländer.
