Inhalt: Betrieb der Schifffahrtsanlagen
Zu den Schifffahrtsanlagen gehören die Schiffsschleusen, Schiffshebewerke, Speisungspumpwerke sowie die Sicherheits- und Sperrtore. Soweit diese Betriebsanlagen mit ständigem Personal besetzt sind, werden sie organisatorisch als "Betriebsstelle" bezeichnet.
Die Beschäftigten der Betriebsstelle, die überwiegend im 2- bzw. 3-Schichtbetrieb tätig werden, gehören zu dem Außenbezirk, in dessen Zuständigkeitsbereich sich die Schifffahrtsanlage befindet oder zur Bündelungsstelle Telematikdienste, wenn es sich um automatisierte Anlagen handelt.
Betriebsstellen des WSA Minden sind
- im Bereich des Außenbezirkes Bramsche:
- die Schleuse Haste
- die Schleuse Hollage
- in der Bündelungsstelle Telematikdienste:
- die Revier- und Betriebszentrale Minden
- die WSV-Leitzentrale Minden
Nicht mehr "Betriebsstellen" sind die Schleusen im Bereich des Außenbezirks Minden, da diese nicht mehr mit Personal besetzt sind und fern bedient werden. Es handelt sich hierbei um die Schleusen:
- Schachtschleuse Minden
- Obere Schleuse Minden
- Untere Schleuse Minden.
Näheres finden Sie in der Rubrik "Bauwerke" und "Bündelungsstelle Telematikdienste".