Inhalt: Schifffahrtswesen
Im Bereich des Schifffahrtswesens hat das WSA Minden folgende Aufgaben:
- Verkehrsregelung, Verkehrsberatung, Verkehrsunterstützung auf der Wasserstraße
- Führen von Binnenschifffahrtsstatistiken
- Mitwirkung zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten
- Ausstellung von Befähigungszeugnissen (Schifferpatente) im Auftrag der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Mitte
Zur Abnahme der erforderlichen Prüfungen besteht beim WSA Minden für den Bereich der WSD Mitte ein Prüfungsausschuss. Nähere Informationen finden Sie unter Patentwesen.
- Ausstellung von Kennzeichen für Kleinfahrzeuge.
- Zulassung von Kleinfahrzeugen nach der Sportboot-Vermietungsordnung
- Genehmigung von Veranstaltungen / Maßnahmen Dritter auf der Wasserstraße.
Städte, Gemeinden, Vereine und sonstige Institutionen benötigen für Veranstaltungen auf einer Bundeswasserstraße eine so genannte Schifffahrtspolizeiliche Genehmigung des zuständigen Wasser- und Schifffahrtsamtes. Die Genehmigung ist gebührenpflichtig. So ist z. B. eine Wassersportveranstaltung oder ein Hafenfest mit Aktivitäten auf dem Mittellandkanal bzw. der Weser genehmigungspflichtig. Die Genehmigung ist möglichst frühzeitig, spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung, beim WSA Minden zu beantragen. Das WSA Minden weist dann über so genannte Bekanntmachungen auf diese Veranstaltung hin und stellt der Berufs- und Sportschifffahrt entsprechende Informationen über den Nautischen Informationsfunk (NIF) und ELWIS bereit.
- Ausstellung von Schifferdienstbüchern.
Besatzungsmitglieder der gewerblichen Schifffahrt, die über kein Schifferpatent verfügen, müssen für ihre Tätigkeit an Bord ein Schifferdienstbuch führen. Das Schifferdienstbuch wird vom Wasser- und Schifffahrtsamt ausgestellt und mindestens einmal jährlich geprüft. Ausstellung und Prüfung sind gebührenpflichtig.
Für die Erstausstellung eines Schifferdienstbuches werden benötigt:
- der gültige Personalausweis oder Reisepass
- ein Lichtbild neueren Datums
- ein ärztliches Zeugnis (nicht älter als drei Monate).
Das Zeugnis wird von Ärzten des Arbeitsmedizinischen Dienstes der Binnenschifffahrts-Berufsgenossenschaft oder der See-Berufsgenossenschaft, von Betriebsärzten der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes oder der Verwaltung eines Landes oder von einem Arzt eines hafenärztlichen Dienstes ausgestellt.
- Ausstellung von Ölkontrollbüchern und Bordbüchern.
Diese Bücher sind von der gewerblichen Schifffahrt an Bord mitzuführen.
Die Erstausstellung erfolgt durch die Zentralstelle Schiffsuntersuchungskommission/Schiffseichamt (ZSUK) bei der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Südwest, Brucknerstraße 2, 55127 Mainz, Telefon: 06131/979-0. Die Folgebücher werden durch die Wasser- und Schifffahrtsämter ausgestellt. Die Ausstellung ist gebührenpflichtig.