Inhalt: Wir über uns
Nach dem Grundgesetz ist der Bund Eigentümer der Bundeswasserstraßen. Er verwaltet sie durch eigene Behörden - die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung - und nimmt die staatlichen Aufgaben der Binnenschifffahrt und der Seeschifffahrt wahr (Art. 87 und 89).
Wesentliche Grundlage für die Tätigkeit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung sind das Bundeswasserstraßengesetz, das Binnenschifffahrtsaufgabengesetz sowie das Seeaufgabengesetz mit den hierzu ergangenen weiteren Rechtsverordnungen.
Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung ist dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung nachgeordnet. Sie gliedert sich in eine Mittelinstanz und eine Unterinstanz. Die Mittelinstanz besteht aus 7 Wasser- und Schifffahrtsdirektionen in Kiel, Aurich, Hannover, Münster, Mainz, Würzburg und Berlin. Den Wasser- und Schifffahrtsdirektionen sind als Unterinstanz insgesamt 39 Wasser- und Schifffahrtsämter und 7 Neubauämter nachgeordnet. Den Wasser- und Schifffahrtsämtern sind regionale Außenbezirke sowie jeweils ein Bauhof zugeordnet. Zur Wasser- und Schifffahrtsverwaltung gehören außerdem noch 4 Bundesoberbehörden, die Bundesanstalt für Wasserbau in Karlsruhe, die Bundesanstalt für Gewässerkunde in Koblenz sowie das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie in Hamburg und Rostock sowie die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung in Hamburg.
Mehr Informationen über die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung erhalten Sie unter